Ausführung von Maueranschlüssen und -kreuzungen

Abb. 53 bis 56. Rechtwinkliger Zusammenstoß von Mauern. // Abb. 57 bis 60. Mauerkreuzung. // Abb. 61 bis 64. Rechtwinklige Mauerecke. // Abb. 65 Spitzwinklige Mauerecke.
Schließt eine Mauer rechtwinklig an eine andere an („rechtwinkliger Zusammenstoß“), so beanspruchen regelmäßige Verbände (Abb. 53 bis 56) keinen weiteren Verhau als bezüglich Dreiviertel- und Halbsteinen; das Gleiche gilt für Mauerkreuzungen (Abb. 57 bis 60). Wie aus diesen Beispielen ersichtlich, wird der in § 23 unter e angeführten allgemeinen Anforderung entsprochen, indem an der Anschluß-, bzw. Kreuzungsstelle in der einen...
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Abb. 53 bis 56. Rechtwinkliger Zusammenstoß von Mauern. // Abb. 57 bis 60. Mauerkreuzung. // Abb. 61 bis 64. Rechtwinklige Mauerecke. // Abb. 65 Spitzwinklige Mauerecke.