5. Die Mindestdicke von Außenwänden und belasteten Scheidewänden von Bauten ohne tragendes Gerippe richtet sich nach der folgenden Tafel, soweit nicht mit Rücksicht auf den Wärmeschutz oder die Standsicherheit - besonders bei Häufung von Öffnungen z. B. in belasteten Mittelwänden – größere Wanddicken erforderlich sind: (siehe Abb. [Anm. d. Red.]) Belastete Scheidewände eingeschossiger Kleinbauten können 20 cm dick hergestellt...