Bezüglich Treppenhauswänden stimmen die neuen Polizeiverordnungen wohl im allgemeinen darin überein, daß dieselben nicht in Fachwerk herzustellen sind, aber über ihre Stärke, sowie bezüglich der Frage, ob Holzgebälke in sie „eingreifen“ dürfen oder nicht, gehen die Ansichten sehr auseinander. Gestützt auf die Erfahrungsergebnisse, werden behördlicherseits Mindestmauerstärken vorgeschrieben. Die oben erwähnte neueste (badische) Landesbauordnung gibt die in Tabelle VI angegebenen...