Nicht unterkellerte Bauten:Wird der Bau nicht oder nur teilweise unterkellert, so müssen die nicht unterkellerten Erdgeschoßräume wie die Kellermauern vor Grundluft und Grundfeuchtigkeit, aber darüber hinaus noch in besonderem Maße auch gegen den Abfluß der Wärme in den Boden gesichert werden (Bild 12 und 13). Die Absperrung gegen Grundluft und Feuchtigkeit kann in solchen Fällen durch eine zweilagige Klebedichtung...