Bei einem solchen ruhen die Langschwellen nicht auf Querschwellen, sondern auf Pfählen, welche reihenweise eingerammt werden, und zwar beträgt die Entfernung der Pfahlreihen 1—1 1/4 m von Mitte zu Mitte, während die Entfernung der Pfähle in den Pfahlreihen bis etwa 2 m betragen kann. Die einzurammenden Pfähle werden nicht beschlagen, sondern bleiben rund; sie werden nur von der Rinde befreit...