
© Gustav Blohm et al. // Redaktion BmB-Archiv
Bezüglich des Auflagers der Balken ist zu bemerken, daß die Länge des Auflagers tunlichst gleich der Höhe des Balkens anzunehmen ist; keinesfalls darf diese Länge weniger als 15 cm betragen. Unterlassungssünden rächen sich kostspielig. Besonderes Augenmerk ist auf das Einmauern der Balkenköpfe zu richten, um das Verfaulen zu verhindern. Es ist darauf zu achten, daß das Holz nicht mit...
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