Die eingeschobene Treppe

Die eingeschobene Treppe für untergeordnete Zwecke
Allgemeines: Treppen dienen zur Verbindung verschieden hochgelegener Räume. Die Treppen bestehen aus einzelnen Stufen von gleicher Höhe (Steigung) und gleicher Breite (Auftritt). Steigungshöhe und Auftrittsbreite müssen in bestimmtem Verhältnis zueinander stehen und zwar: Formel: 2h (Steig-Höhe) + b (Auftrittsbreite) = 63 cm (= 1 Menschentritt) Bequeme Teppen sollen nicht unter 15 cm und nicht über 18 cm Steigung erhalten....
Das BmB-Archiv und die DETAIL Architecture GmbH distanzieren sich ausdrücklich von Inhalt und Intention von Unterlagen jeglicher Art, welche unseren heutigen Werten widersprechen. Die Veröffentlichung der historischen Unterlagen – auch aus der Zeit des Nationalsozialismus – dient ausschließlich der fachlichen Information über historische Baukonstruktionen.
Die eingeschobene Treppe für untergeordnete Zwecke