Die Mindestschalldämmung für Trennwände ist in DIN 4109 mit 48 Dezibel vorgeschrieben. Will man die Wände des Schalles wegen nicht schwerer als konstruktiv nötig machen, so stellt man zwei bis drei dünne dichte Wände ohne gegenseitige Verbindung mit 4 bis 8 cm gegenseitigem Abstand (Optimum bei 8 cm) hintereinander auf und bildet so schalltechnisch ein Mehrfachsystem (Bild 13). Bei Wohnungstrennwänden...