Eigengewichte und zulässige Beanspruchungen von Baustoffen und Baukonstruktionsteilen

Tabelle I. Eigengewichte der Baustoffe. // A. Holz. // B. Metalle. // C. Mauerwerk und Baustoffe. // D. Sonstige Stoffe für 1qm bei 1m Schütthöhe.
Bezüglich der Eigengewichte von Baumaterialien und Baukonstruktionsteilen, sowie über deren zulässige Beanspruchungen geben die Tabellen I bis IV Auskunft. Diese sind den neuesten bezüglichen staatlichen Veröffentlichungen entnommen (Landesbauordnung für das Großherzogtum Baden vom 1. September 1907), bei denen die Arbeiten anderer deutschen Bundesstaaten berücksichtigt sind.
Tabelle I. Eigengewichte der Baustoffe. // A. Holz. // B. Metalle. // C. Mauerwerk und Baustoffe. // D. Sonstige Stoffe für 1qm bei 1m Schütthöhe.