Das Grundstück, Teil eines in üblicher Weise parzellierten Gesamtareals, weist zwischen ebenem Gartenbereich und gleichfalls ebenem Vorgarten im überbauten Mittelteil ein Süd-Nord-Gefälle von 6 m Höhendifferenz auf. Der höher gelegene Garten öffnet sich nach Süden zur freien Landschaft. Der Vorgarten ist von der Erschließungsstraße begrenzt. Der Baukörper folgt mit seinem Süd-Nord-geneigten großflächigen Pultdach konsequent dem Hanggefälle. Zwischen den durchlaufenden Längswänden...