Fachwissen: ErP – das neue Effizienzlabel für Heizungen

Seit dem 26. September 2015 gilt die europaweite Kennzeichnungspflicht für alle neu installierten Wärmeerzeuger bis 70 kW Nennleistung sowie für Wärmespeicher und Verbundanlagen.
Man kennt sie bereits von Kühlschränken, Waschmaschinen, Fernsehern und natürlich aus den Energieausweisen für Gebäude – die mit Buchstaben versehenen Farbskalen, die die Energieeffizienz des jeweiligen Produkts oder Bauwerks verdeutlichen. Seit dem 26. September 2015 ist eine solche Effizienzkennzeichnung durch den Hersteller nun auch für Heizgeräte, Warmwasserbereiter und Wärmespeicher vorgeschrieben. Für Verbundanlagen aus Heizgeräten und weiteren Komponenten gibt es gesonderte...
Seit dem 26. September 2015 gilt die europaweite Kennzeichnungspflicht für alle neu installierten Wärmeerzeuger bis 70 kW Nennleistung sowie für Wärmespeicher und Verbundanlagen.