Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung ist in den letzten Jahren zum integralen Bestandteil im Neubau und der Altbausanierung geworden. Ein Grund hierfür sind die Vorschriften des Gesetzgebers: Die Lüftung zum Feuchteschutz gemäß DIN 1946-6 muss Bauschäden durch Feuchtigkeit ständig und nutzerunabhängig − also auch bei zeitweiliger Abwesenheit der Bewohner − sicherstellen. Diese Anforderung gilt laut Energieeinsparverordnung § 6 sowohl für Neubauten als...