Mit der sogenannten Vergaberichtlinie (2014/24/EU), die aktuell in deutsches Recht übernommen wird, ist in der EU eine neue rechtliche Situation bei der öffentlichen Vergabe von Bauleistungen entstanden. Die neue Regelung ermöglicht es, das Vergabeverfahren im Bausektor zur Unterstützung sozialer und umweltbezogener Ziele zu nutzen. Künftig können und sollen in die Ausschreibungsverfahren Nachhaltigkeitskriterien einbezogen werden. Die Vorbemerkung 75 der Richtlinie spezifiziert,...