§ 86. Freitragende Treppen. Die Herstellung untermauerter Treppenläufe begegnet keiner besonderen Schwierigkeit, dagegen ist bei „freitragender“ Anlage nach verschiedenen Richtungen hin das Augenmerk zu lenken. Jede Stufe bildet gewissermaßen einen am einen Ende eingespannten Balken, der sein Eigengewicht samt einer gewissen Nutzlast zu tragen hat. Die Feststellung des Ausladungsmaßes einer Stufe hängt durchaus von der im betreffenden Falle gewählten...