Vier Grundstücke von je ca. 270 m² in einem neuen Wohngebiet am Stadtrand Osnabrücks, für das im Bebauungsplan »reines Wohngebiet« und Gartenhofhausbebauung festgesetzt war, wurden von drei Eigentümern gemeinsam mit drei separaten Wohneinheiten und einem Bürotrakt bebaut. Vertraglich vereinbart wurde persönliches Eigentum an den von jedem Partner allein genutzten Gebäudeteilen und Gemeinschaftseigentum an den gemeinsam benutzten Bereichen und Einrichtungen.