Abb. 122—124 stellen Verbände für Fensteranschläge dar, die 1/4 Stein vorspringen und 1/2 Stein breit sind. An der Fensterecke liegt 1/4Stein in der Binderschicht, der Eckstein in der Läuferschicht ist ein ganzer Stein. Derartige Verbände sind im Putzbau zulässig. Im Ziegelrohbau tritt an Stelle des Eckviertelsteines ein schräggehauener halber Stein (Abb. 129), der in der Maueransicht im Zusammenhange mit dem...