Gesetzliche Vorgaben für Brandwände

Fig 187. Gesetzliche Vorgaben für Brandwände [Anm. d. Red.]
Die Stärken der Brand- und Kommunmauern sind überall baupolizeilich bestimmt; wir geben in Fig. 187 u. 188 die in Baden vorgeschriebenen Stärken. Um die Mauerstärken für Türme zu finden, kann man die ganze Höhe des Turmes in Stockwerke von 4,5 m Höhe teilen, dem obersten 1 1/2 Stein und jedem tieferliegenden eine um 1/2 Stein größere Stärke geben. Die...
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Fig 187. Gesetzliche Vorgaben für Brandwände [Anm. d. Red.]