![Fig 187. Gesetzliche Vorgaben für Brandwände [Anm. d. Red.]](https://admin.inspiration.detail.de/en/api/v1/image/f2085e5c-50e3-47ef-9f27-00b2bedb4e54?if=0&type=w1000)
© Gustav Adolf Breymann et al. // Redaktion BmB-Archiv
Die Stärken der Brand- und Kommunmauern sind überall baupolizeilich bestimmt; wir geben in Fig. 187 u. 188 die in Baden vorgeschriebenen Stärken. Um die Mauerstärken für Türme zu finden, kann man die ganze Höhe des Turmes in Stockwerke von 4,5 m Höhe teilen, dem obersten 1 1/2 Stein und jedem tieferliegenden eine um 1/2 Stein größere Stärke geben. Die...
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