Andichtungen an Mauern, Schornsteine usw. geschehen durch wenigstens 5 cm weite Auskragung des Mauerwerks, unter welche die Deckung mit Haarkalkverstrich greift, Abb. 9 und 10, oder öfter durch Zinkblech, Abb. 11, welches je nachdem einerseits auf oder unter der Deckung liegen muß und andererseits oben in die Fugen des Mauerwerks eingebogen und verstrichen oder daselbst durch Blechkappe mit Bankeisen angedichtet...