
© Gustav Schönermark et al. // Redaktion BmB-Archiv
Die Gründung ist die Herstellung des Grundbaues, der unteren, auf dem Baugrunde stehenden Theile eines Bauwerks. Die Gründung ist eine einfache oder natürliche, wenn diese Theile, die Grundmauern oder Fundamente, Abb. 1, unmittelbar auf einen Baugrund gesetzt werden können, der etwa 2,0 m unter der Erde in trockenem Zustande tragfähig ist. Die Gründung ist eine künstliche, wenn der Boden erst...
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