Gütebestimmung von Vollziegeln und Lochziegeln

1. Gütebestimmungen 1.1 Allgemeines1.11 Mauerziegel werden aus Ton, Lehm oder tonigenMassen mit oder ohne Zusatz von anderen Stoffen wie Sand, Ziegelmehl, Aschen oder ähnlichen Stoffen geformt und gebrannt. 1.12 Es dürfen nur solche gebrannte Steine als Mauerziegel benannt werden, die der stofflichen Zusammensetzung nach Abschnitt 1.11 entsprechen. Mauerziegel nach DIN 105 müssen außerdem den Gütebestimmungen nach Abschnitt 1.2...