Holztreppen haben den Vortheil der Billigkeit und oft auch der leichteren Ausführbarkeit gegenüber den steinernen, sind aber feuergefährlich und daher baupolizeilicherseits nicht überall und nur unter gewissen Bedingungen erlaubt. Zu untergeordneten Treppen genügt Tannen- oder Fichtenholz, zu besseren nimmt man Eichenholz; doch nimmt man Eichenholz oft nur zu den Trittstufen und Wangen. Die einfachste Art ist die Leitertreppe oder Trittleiter,...