Holztreppen: Die eingeschobene Treppe

Untergeordnete Treppen, wie Boden-, Stall- und Kleinsiedlungstreppen, erhalten keine Setzstufen und können deshalb steiler als andere Treppen angelegt werden. Die Steigungshöhe wird etwa 190 bis 210 mm, der projizierte Abstand von Vorderkante zu Vorderkante Stufe 150 bis 200 mm und die Auftrittsbreite 240 bis 280 mm gewählt werden. Die Trittstufen werden auf Grat (Bild 668 b, Schnitt m - n)...