Bei dieser Treppe (Bild 670 und 671) sind die Tritt- und Setzstufen 18 bis 20 mm tief in beide Wangen eingelassen, eingestemmt (Bild 670 e). Die Wangendicke muß der Treppenbreite und der freitragenden Länge angepaßt werden und beträgt 45 bis 70 mm. Die an der Wand liegende Wange (Wandwange) kann etwas schwächer sein (36 bis 60 mm), weil sie an...