Allgemeines: Die Bauteile 1, 1a und 2 haben einen zusammengehörigen, kontinuierlichen Betriebsablauf. Bei der Betriebsplanung war ermittelt worden, daß Produktion, Kontrolle und Konfektianierung auf einer gemeinsamen Ebene ablaufen müssen, die auf 1,0 m (= Rampenhöhe) über dem ganz flachen Baugelände festgelegt wurde. Da in der Produktionsebene große Flächen ohne Stützen nötig waren, ergab sich wegen der da für erforderlichen Binderhöhe...