Städtebauliche Situation: Bei der Erteilung des Auftrages für dieses Gebäude war die Situation des Platzes bereits festgelegt: Ein Bebauungsplan wies ein etwa 4000 qm großes Gelände als Kerngebiet mit einer GRZ von 1,0 und GFZ von 2,4 sowie fester Nutzung aus. Diese Festlegungen erklären sich aus kommunalpolitischen Umständen: Die Gemeinde war im Zuge der Gebietsreform zur Mittelpunktgemeinde geworden. Damit wurden...