Die besonderen Verbandregeln für die Ausbildung der Endigungen und Anschlüsse im Mauerkörper sowie für Pfeiler und Schornsteine leiten sich aus der Grundregel ab, wonach die Fugen von Schicht zu Schicht versetzt sein sollen. Für die Mauerenden (a) gilt: Das Ende der Läuferschicht besteht aus 3/4-Stein-Läufern in der ganzen Mauerdicke. Die Binderschicht endet mit je zwei 3/4-Stein-Bindern an beiden Seiten;...