Um mit einem Mindestmaß an behauenen Steinen auszukommen, müßte man die Mauerlängen so wählen, daß sie ein Vielfaches der Steinbreite darstellen. Von diesen „Backsteinmaßen“ sollte man bei unverputztem Mauerwerk und bei kurzen Mauerstücken bis zu etwa 1 m Länge nicht abgehen. Aus dem Ziegelformat und der Fugendicke errechnen sich die Abmessungen des Mauerkörpers im Grundriß (5) – Außenmaße (A), Vorsprungmaße...