9. Plattenverblendung. Die Stärke und Größe der Platten müssen dem Gefüge des Gesteins, dem besonderen Zweck und der beabsichtigten formalen Wirkung angepaßt werden. Das Versetzen der Platten hat zu erfolgen, nachdem sich die Hintermauerung genügend gesetzt hat. Anderenfalls werden die Platten zu stark aneinandergepreßt, brechen an den Rändern aus oder können durch Hinunterstürzen Unglücksfälle herbeiführen. Zwischen dem Mauerwerk und...