7. Pultdächer.Diese haben als halbe Satteldächer nur eine Traufe. Sie lehnen sich entweder mit der Rückseite (der sogen. „hohen Wand") an die Außenwand eines höhergeführten Gebäudes oder stehen mit dieser Seite hart an der Grenze eines Nachbargrundstückes, nach welchem auf Grund des Traufrechtes kein Wasser abgeleitet werden darf. Bei den nachfolgenden Beispielen ist angenommen worden, daß eine Balkenlage vorhanden ist....