
© Hugo Ebinghaus // Redaktion BmB-Archiv
8. Pultdächer Diese haben als halbe Satteldächer nur eine Traufe. Sie lehnen sich entweder mit der Rückseite (der sog. „hohen Wand“) an die Außenwand eines höhergeführten Gebäudes oder stehen mit dieser Seite hart an der Grenze eines Nachbargrundstückes, nach welchem auf Grund des Traufrechtes kein Wasser abgeleitet werden darf. Bild 299 a bezieht sich auf ein sog. angehängtes Pultdach...
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