Putzgrund und Putzhaftung Die Haftfestigkeit des Putzes hängt in erster Linie von der einwandfreien Beschaffenheit des Putzgrundes ab. Der Putzgrund muß deshalb genügend rauh sein. Bei glatten Beton- und Steinflächen ist eine Aufrauhung durch geeignete Werkzeuge oder durch Aufbringen eines groben Zementspritzwurfes im Mischungsverhältnis 1:3 vorzunehmen, bevor der eigentliche Putzmörtel aufgetragen wird. Der Bewurf muß aber abgebunden haben, ehe...