Auf einem Grundstück von nur 600 m² waren vier Einfamilienhäuser mit je einem Wohnraum und mindestens drei Schlafzimmern, kleinem Garten und Garagen zu errichten. Das Grundstück ist im Norden von einem Fußgängerweg, im Süden von einer Fahrstraße begrenzt. Auf der möglichen Fassadenbreite von 34 m ließen sich die vier Häuser von je 8,60 m Breite und 60 m² Erdgeschoßfläche unterbringen....