Ursprünglich sah der Bebauungsplan auf dem langgestreckten Grundstück drei freistehende Einfamilienhäuser vor (eingeschossig, mit 45-Grad-Dach). In Verhandlungen mit der Baubehörde konnte dann, unter teilweiser Aufhebung der früheren Festlegungen, das hier wiedergegebene Projekt durchgeführt werden. Die Straßenbaubehörde lehnte die angestrebte Erschließung von der Ostseite her ab; sie wurde deshalb von der Westseite aus bewerkstelligt. Aus dieser Erschließung und der Topographie ergab...