Für das verfügbare Grundstück galt die Bestimmung, daß eine "Wohnlaube" nur eine Grundfläche von 30 qm und eine Veranda bis zu 10 qm Größe haben dürfe. Mitbestimmend war auch der Umstand, daß 4,50 m lange, 28 cm breite und 4,5 cm dicke Bohlen sowie 0,92 x 2,20 m große Scheiben zur Verfügung standen. Das bestimmte die Form des Hauses wesentlich...