a) Stahltüren dienen zum Verschluß von Keller-, Lager-, Kesselräumen, Warenaufzügen, Läden usw. Sie bestehen aus einem Flach-, Winkelstahl- oder Vierkantrohrrahmen, auf dem die Blechbekleidung befestigt wird. Je nach Verwendungszweck werden sie als einfache Blechtüren oder doppelwandig mit Füllstoff aus Asbest, Schlacken, Glaswolle, Kieselgur, als Holztüren mit beiderseitigem Blechbeschlag oder als Ladentüren mit Bekleidung aus Stahl, Messing, Aluminium, ausgeführt. Bild 420...