Stahltüren und feuersichere Türen

Stahltüren und feuersichere Türen Die Art der Verwendung der eisernen Türen bedingt die verschiedenartigsten Konstruktionen. Über die Konstruktion feuersicherer Türen gibt es noch keine genauen baupolizeilichen Vorschriften. Das Preußische Ministerium für Volkswohlfahrt hat in einem Erlaß vom 12. 3. 1925 baupolizeiliche Bestimmungen über Feuerschutz herausgegeben. Diese Bestimmungen enthalten die Begriffsbezeichnung „feuerbeständig" und „feuerhemmend". a) Feuerbeständige Türen sind solche Türen,...