Am 1. Oktober 2009 tritt die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 in Kraft. Sie schreibt Planern neue Berechnungsmethoden und engere Grenzwerte für die Dimensionierung von Dämmwerten der Gebäudehülle vor: Der Primärenergieverbrauch von Neu- oder Umbauten muss im Vergleich zur EnEV 2007 um 30 % niedriger sein. Dem Architekten und Planer bleibt der Spielraum, im Referenzgebäudeverfahren einzelne Bereiche der Gebäudehülle in einem eng...