[...]Steigung und Auftritt der Treppe. Im allgemeinen verfährt man nach der Regel: das doppelte Maß der Steigung, abgezogen von der Schrittlänge, gleich 61 bis 63 cm, ergibt den Auftritt. Eine bequem zu besteigende Treppe darf nicht mehr als 16 bis 18 cm Steigung haben. Beispiel a): Die Steigung beträgt 17 cm, dann ist der Auftritt 63 — (17 x 2)...