Treppen und Aufzüge

Allgemeines zu Treppen: Als Treppe wird eine Stufenanlage ab 3 Stufen und mit höchstens 45° Neigung bezeichnet. Bei steilerer Neigung gilt die Bezeichnung „Leitertreppe“, ab 80° nennt man sie „Steigleiter“. Da alle Stufen einer Treppe in der Lauflinie (Mittellinie der nutzbaren Laufbreite) das gleiche Steigungsverhältnis erhalten, prägt sich die Treppenneigung in dem Verhältnis von Auftrittbreite (Grundriß-Projektion) zur Steigungshöhe...