Verblendung mit Baustoffen aus gebranntem Ton: Als gebrannte Vormauerungssteine kommen in Frage: a) Hartbrandsteine, sonstige gutgebrannte Vormauerziegel, sofern sie die nötige Wetter-und Frostsicherheit verbürgen; b) Verblender, und zwar der einfache, der engobierte und der glasierte Verblender; c) die glasierte und unglasierte keramische Platte; d) die verschiedenen Klinker. a) Die Mittelbrand-, Hartbrand- und porigen Steine sind nicht als Verblendsteine hergestellt....