Wohnhaus in Stahl- und Mauerwerkskonstruktion

Das verhältnismäßig kleine, polygonal zugeschnittene Grundstück wurde von zwei Bauherren gemeinsam erworben und geteilt. Die Behörde erlaubte eine Überbauung von 2/5 der Grundstücke und genehmigte erdgeschossiges Bauen mit flachen Dachformen. Eine Vorgartenbreite von 5,0 m und das Sichtdreieck waren freizuhalten. So konnten zwei aneinandergefügte Häuser mit gleichartigem Grundriß untergebracht werden (799 bzw. 685 m³ umbauter Raum; 199 bzw. 148 m²...