Zur Grundrißanlage: Die Teilung des Anwesens in zwei Baueinheiten entspricht auch einer Zweiteilung nach den verschiedenen Nutzungszwecken: im einen Bau, der um Oberlichthähe aus dem Gesamtkomplex hervortritt, befinden sich die Wohn- und Wirtschaftsräume mit einem anschließenden Hausgarten und Spielplatz; im zweiten Bau sind vier Schlafräume und zwei Boderäume untergebracht. Zur Straße hin schirmt eine Mauer den Fahrzeugplatz sowie den Garten-...