o) Zweiflügelige Zimmertür. Wo es sich um die Verbindung größerer Räume miteinander handelt, wie in herrschaftlichen Wohnhäusern, ordnet man statt einer einflügeligen Tür eine zweiflügelige an. Eine solche Tür sollte in ihrer lichten Breite so bemessen sein, daß ein einzelner Flügel nicht unter 0,7 m, besser 0,8 m breit wird, so daß die ganze lichte Breite der Öffnung 1,4 bis...