Die Erdgeschoßwohnung ist für ein Ehepaar bestimmt, im Obergeschoß ist eine zweite Wohnung für den Sohn untergebracht. Die städtebaulichen Vorschriften verlangten eine Trennung der Baumassen in einen niedrigen und einen zweigeschossigen Teil. Die Terrassen im Obergeschoß sind über eine Freitreppe vom Garten her erreichbar.