Eine Besonderheit des Projektes aus fünf Punkthäusern in Zürich liegt in der gleichmäßigen Durchmischung von Wohnungsgrößen und Mieterstruktur. Unabhängig von Alter oder Familienstand sollten die den Regeln des behindertengerechten Bauens in bemerkenswerter Selbstverständlichkeit folgenden Wohnungen weder speziell für bestimmte Gruppen ausgewiesen sein, noch bestimmte Gruppen ausschließen. Jeweils im 1. Obergeschoss integriert wurden ein zweigruppiger Kindergarten und eine Pflegewohngruppe für pflegebedürftige Menschen.