Das Grundstück liegt an exponierter Stelle in der Stadt; seiner Lage kommt gewissermaßen eine Torfunktion zu, die durch die benachbarte Bebauung nicht erfüllt wird. In einem ersten Neuordnungsversuch sollten hier Maßstäbe für die weitere städtebauliche Gestaltung gesetzt werden. - Das 14 x 60 m große Grundstück ermöglichte eine optimale Gestaltung der Funktionsbereiche; es regte jedoch die Gestaltung zu besonderen Formen an.