Technik: Brandschutz bei Hybridkonstruktionen mit nichttragenden Fassadenelementen aus Holz

© Jakob Schoof
© Gumpp & Maier GmbH
© Jakob Schoof
Konstruktionen aus Holz werden zunehmend auch im urbanen Kontext eingesetzt. Die Vorteile liegen auf der Hand. Als nachwachsender Rohstoff verfügt das Material über eine neutrale Co2-Bilanz, das im Vergleich geringe Eigengewicht ermöglicht Einsparungen beim Tragwerk. Außerdem können bei Niedrigenergiehäusern, bei denen hochgedämmte Fassaden erforderlich sind, mit Dämmlagen zwischen der Holzrahmenkonstruktion dünnere Gesamtwandstärken realisiert werden als bei massiven Außenwänden mit davor aufgebrachter Wärmedämmschicht.

Bei mehrgeschossigen Gebäuden ist der Einsatz von Holz jedoch durch Brandschutzbestimmungen auf vorgegebene Gebäudehöhen beschränkt, komplexe Tragwerke und Geschossdecken mit hohen Schallschutzanforderungen sind nur mit hohem technischen Aufwand als reine Holzkonstruktion realisierbar. Eine ökonomische und ressourcenschonende Lösung bieten Hybridbauweisen mit einem Stahlbetontragwerk in Schotten- oder Skelettbauweise und Außenwänden aus überwiegend vorgefertigten Holzrahmen­bauelementen.

Ein wichtiger Aspekt ist die nichttragende Eigenschaft der Außenwand­elemente, die eine Anwendung der Holzbauelemente nach bauordnungsrechtlichen ­Vorgaben bis zur Hochhausgrenze (Höhe oberster Geschossfußboden gegenüber mittlerer Geländehöhe ? 22 m) ermöglicht. Bei tragenden Außenwänden aus Holz ist der Anwendungsbereich für sogenannte Regelbauten nach Musterbauordnung (MBO) bzw. jeweiligen Landesbauordnungen stärker eingeschränkt. (René Stein)