Die baulichen Reglementierungen in einer Wiener Kleingartensiedlung wurden von der Architektengruppe so geschickt ausgelegt, dass ein großzügiges Einfamilienhaus mit ­einer Einliegerwohung entstehen konnte.Die Kubatur ist in diesem Gebiet für jedes Grund­stück genau festgelegt: Die überbaute Grundfläche darf 50 m2 nicht überschre­iten; für Kellerflächen allerdings sind 83 m2 zulässig. Durch die Zusammenlegung dreier Parzellen und das teilweise »Eingraben« des Erdgeschosses, das somit als Keller definiert werden konnte, wurde eine Nutzfläche von fast 250 m2 erreicht. Das 40 Meter lange und nur 5 Meter tiefe Sockelgeschoss lehnt rück-seitig mit einer lehmverputzten Wand am Hang und öffnet sich auf der gesamten Länge gegen Süden. Die Wohnbereiche sind über eine vorgelagerte Zone im Erdgeschoss und eine Dachterrasse großflächig mit dem Freiraum verbunden; jeder Raum des Gebäudes – selbst das Bad – hat direkten Bezug zum Außenraum. Das Obergeschoss besteht aus zwei kunstharzbeschichteten Holzwohnboxen mit Panoramafenstern, die über ein kleines Studio miteinander verbunden und ­erschlossen sind. Sie beinhalten das Elternschlafzimmer und einen zusätzlichen Wohnraum. In ­ihrer Kubatur lehnen sie sich an die Maßstäb­lichkeit der Kleingartensiedlung an und sitzen so auf dem Baukörper, dass die Bewohner zwar den bestmöglichen Blick über die Weinhänge von Ottakring genießen, ihren Nachbarn diesen aber nicht verstellen.