Dieses Architektenwohnhaus liegt auf einem schmalen Grundstück zwischen zwei Wohnstraßen. Der Büroteil wird von der oberen, der Wohnteil von der unteren Straße her erschlossen. Die Baugestalt resultiert zum Teil aus der einfallsreichen Auslegung der in diesem Bereich geltenden veralteten Bauvorschriften: so erlaubte die Gebäudeabstandsvorschrift von 14 Metern an der engsten Stelle nur einen schmalen Baukörper von knapp 8 Metern. Das geforderte Satteldach mit 30 Grad Neigung wurde im Baugesuch dahingehend modifiziert, dass die gewünschte Pultdachform "abgesattelt", d. h. statt der genehmigungsfähigen Satteldächer kupierte Pultdachfirste (Satteldachformen) eingereicht wurden, die man in der Ausführung dann wieder zu Pultformen "aufrichtete".