Grundstück inmitten eines uneinheitlichen Wohn- und Gewerbegebietes. Keine Durchgangsstraße; Anliegerstraßen als Erschließungsstraßen. Die umgebende Bebauung im Westen, Norden und Nordosten sind vier- bis achtgeschossige Wohngebäude, im Südwesten an der Anliegerstraße zweigeschossige Reihenhäuser, im Südosten eine Schrebergartenanlage.